Vielleicht denken Sie jetzt: „Ich kanns nicht mehr hören!“ Und damit haben Sie recht. Hören können Sie ihn wirklich nicht, den Infraschall, denn er liegt in dem für das menschliche Gehör unhörbaren niedrigen Frequenzbereich unter 20 Herz. Von Windkraftanlagen wird er emittiert. Dann ist er da. Immer, wenn sich die Rotoren drehen. Und er macht Menschen krank.
Die Windindustrie bestreitet das. Deutsche Genehmigungsbehörden glauben ihr. Noch jedenfalls. Denn in Frankreich hat das Berufungsgericht Toulouse in letzter Instanz am 08.07.2021 ein aufsehenerregendes Urteil gefällt. Das Originalurteil und die amtliche deutsche Übersetzung können Sie über unsere Homepage einsehen.
Was war geschehen? Die Eheleute Christel und Luc Fockaert wohnten neben einem Windpark, bestehend aus sechs Windrädern. Von diesen Anlagen ausgehender Infraschall und tieffrequenter hörbarer Schall machte sie krank. Sie litten zwei Jahre lang unter anhaltenden Kopfschmerzen, Druckgefühl in Ohren und Oberkörper, Schwindel, Übelkeit, Schlafstörungen, häufigem Herzrasen, Herzrhythmusstörungen, einem depressiven Syndrom und Kreislaufproblemen. Nach zwei Jahren gaben sie auf und zogen weg. An einen Ort ohne Windräder. Neun Monate später waren ihre Beschwerden abgeklungen.
Das Gericht sah den ursächlichen Zusammenhang zwischen den Schall- und Infraschallemissionen des Windparks und den Gesundheitsschäden der Eheleute Fockaert als erwiesen an und verurteilte die Betreibergesellschaften zu Schadenersatz und Schmerzensgeld i. H. v. insgesamt 108.366,25 €. Zugesprochen wurde die Summe wegen Wertverlust der Immobilie, Nutzungsausfall, Umzugskosten, vorübergehender Arbeitsunfähigkeit sowie Schmerzensgeld und weiterer immaterieller Schäden.
Es ist schon bemerkenswert, dass dieser Ursachenzusammenhang in Deutschland immer noch abgestritten wird!
Ach ja, die sechs Windkraftanlagen standen 700 bis 1300 Meter vom Haus der Eheleute Fockaert entfernt und hatten eine Höhe von 58 Metern bei einer Flügelspannweite von 35 Metern.
Die im „Windpark Niederasphe“ geplanten Windräder sollen eine Gesamthöhe von 250 Metern aufweisen bei einer Flügelspannweite von 81,50 Metern! Weniger gesundheitsschädlichen Schall- und Infraschall als ihre viel kleineren französischen Pendants werden sie wohl kaum emittieren.. .
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Hier die zugehörigen Artikel (PDF):
Artikel-1
Artikel-2
Urteil inkl. Übersetzung