Liebe Mitbürger!

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Gießen als zuständiger Genehmigungsbehörde wurde der Antrag der Fa. Krug Energie GmbH & Co. KG aus Wollmar auf Genehmigung der Errichtung des Windparks  Niederasphe im Jahr 2017 zurückgenommen. Aktuell hat die Fa. UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co. KG aus Sachsen unserem Kenntnisstand nach Ende 2018 einen neuen Genehmigungsantrag gestellt.

Dieses derzeit laufende Genehmigungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, in welchem jeder Bürger, der seine Rechte durch die Erteilung der beantragten Genehmigung beeinträchtigt sieht, Einwendungen gegen die Erteilung der Genehmigung erheben kann.

Bedeutsam dabei ist, dass nur, wer Einwendungen erhoben hat, später auch berechtigt ist, gegen eine erteilte Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht klagen zu können. Die Kosten einer solchen Klage können – je nach Police – auch von einer privaten Rechtsschutzversicherung getragen werden.  

Das Erheben einer Einwendung an sich ist zunächst einmal nicht mit Kosten verbunden. Die Genehmigungsbehörde ist verpflichtet, sich mit jeder erhobenen Einwendung sachlich auseinanderzusetzen.

Falls Sie durch die Genehmigung des Windparks Ihre Rechte beeinträchtigt sehen, so z. B. Ihr Recht auf Schutz Ihrer Gesundheit, möchten wir Sie ermutigen, auch selbst Einwendungen zu erheben. Das geht ganz einfach. Schreiben Sie einen Brief an folgende Adresse:

Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Mit folgendem Betreff:

Einwendungen gegen den Antrag der Fa. UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co. KG zur Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit sechs Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Münchhausen-Niederasphe (Vorrangfläche 3103)

Anschließend können Sie im Text all Ihre Bedenken formulieren.

Wir haben nachstehend einige Beispiele von bereits erhobenen Einwendungen dargestellt, von denen Sie sich auch gern inspirieren lassen dürfen.

Wichtig:

Sie dürfen natürlich auch Einwendungen erheben, die bereits von anderen Personen vorgebracht wurden. Denn nur so erwerben auch Sie ggf. für dieses Thema ein späteres Klagerecht. Ob Sie dann später davon Gebrauch machen oder nicht, können Sie zu gegebener Zeit entscheiden. Um sich diese Entscheidungsfreiheit zu erhalten, müssen Sie allerdings Einwendungen erhoben haben.

Wann sollten Sie das tun? Am besten so zeitnah wie möglich. Denn das Genehmigungsverfahren schreitet ansonsten unerbittlich voran.

Sie haben noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular dieser Website.

Muster Einzel-Einwendung
Muster Einzel-Einwendung
Muster Sammel-Einwendung
Muster Sammel-Einwendung
X