VERNUNFTKRAFT Unfallregister von Windkraftanlagen

Die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT e.V. führt ein eigenes Unfallregister für Havarien an Windkraftanlagen.
Da häufig über Unfälle nur lokal berichtet wird, sammelt VERNUNFTKRAFT diese Vorfälle in einer eigenen Liste.
Jeder, der Kenntnis von einem Unfall einer Windkraftanlage erlangt, kann diesen über dieses Formular melden.

Die akuelle Version des Unfallregister mit einer Auflistung der gemeldeten Störfälle kann hier eingesehen werden: Unfallregister der VERNUNFTKRAFT


Körperverletzung durch Infraschall?

Schallbetroffenheit durch Windräder – ein Bericht …


Stand der Dinge

Ob sich 2024 wirklich schon was dreht?

Wie bekannt, hat das Regierungspräsidium Gießen am 10. Dezember 2020 die Genehmigung für den Bau der sechs Windkraftanlagen der Windparks Niederasphe inmitten der Gemeinde Münchhausen erteilt.

Im August 2022 reichte der Investor UKA Meißen einen Änderungsantrag wegen Umplanung des Anlagentyps beim Regierungspräsidium Gießen ein. Als Grund wird die rasante Weiterentwicklung der Technik von Windenergieanlagen angeführt. Der Anlagentyp wurde von Vestas V162 auf Nordex SE umgeplant. Die Leistung soll sich dadurch von 5,4 Megawatt auf 5,7 Megawatt erhöhen. Die Gesamthöhe beim neuen Anlagentyp beträgt 245,5 Meter, bei einer Nabenhöhe von 164 Meter.

Die Inbetriebnahme des Windparks Niederasphe soll nun im ersten Quartal 2024 erfolgen. Von den einst geplanten 6 Windenergieanlagen können aber bisher nur 5 errichtet werden. Für die sechste Anlage fehlen, unseren Informationen nach, immer noch die benötigten Bauflächen.

Vom „Regionalverband Taunus Windkraft mit Vernunft“ wurde Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Windparks Niederasphe eingereicht. Ein Eilantrag gegen den Sofortvollzug des Genehmigungsbescheids wurde am 24. August 2022 aufgehoben, wogegen der Regionalverband eine Anhörungsrüge erhob – diese wurde aber zwischenzeitlich zurückgewiesen.
Weiterhin steht aber das Hauptsacheverfahren zur Klage aus. Einen Zeitpunkt für eine Entscheidung ist derzeit leider nicht absehbar. Das noch laufende Verfahren hat jedoch hinsichtlich des Baubeginns keine aufschiebende Wirkung.

Sollte jedoch das Genehmigungsverfahren im Hauptsacheverfahren aufgehoben werden, kann seitens der zuständigen Behörden den Rückbau der bis dahin errichteten Anlagen verlangt werden.

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