Gegendarstellung:


In der Ausgabe der Oberhessischen Presse vom 02.04.2022 wurden auf Seite 1 und Seite 9 zwei Artikel „Grünes Licht für Windpark Niederasphe“ und „Windpark Niederasphe kann gebaut werden“ veröffentlicht. Soweit dort u. a. durch die Formulierung „Gestern entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Klage des „Regionalverbands Taunus Windkraft mit Vernunft“, der gegen die erteilte Genehmigung des Windparks bei Niederasphe vorgegangen war. Damit kann der Windpark gebaut werden“ der Eindruck vermittelt wird, die gegen den Genehmigungsbescheid anhängige Klage sei abgewiesen worden, ist dies nicht richtig.

Richtig ist, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel lediglich den Eilantrag des klagenden Regionalverbands Taunus Windkraft mit Vernunft auf Aufhebung des angeordneten Sofortvollzugs des erteilten Genehmigungsbescheids abgewiesen hat. Über die Klage gegen den Genehmigungsbescheid im Hauptsacheverfahren erging hingegen noch keine Entscheidung. Das Hauptsacheverfahren ist weiterhin anhängig.

Damit kann die Investorin zwar mit der Errichtung des Windparks beginnen, allerdings nur mit dem Risiko eines vollständigen Rückbaus, sofern die Klage des Regionalverbands Taunus Windkraft mit Vernunft gegen den Genehmigungsbescheid in der Hauptsache Erfolg hat.

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