HUIG – Hessisches Umweltinformationsgesetz
§ 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
(1) Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.
Und so funktioniert das dann in der Realität…
Die Rolle der Gemeinde Münchhausen und von Bürgermeister Peter Funk
Auch die Gemeinde Münchhausen verfügt über die Gutachten und Genehmigungsunterlagen für den geplanten Windindustriepark.
Natürlich haben wir parallel zum Regierungspräsidium (RP) auch bei unserem gewählten Bürgermeister Peter Funk und dem Gemeinde-Vorstand um Akteneinsicht und Unterstützung gebeten.
Vorab können wir sagen, dass unser Bürgermeister Peter Funk, der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung weitgehend geschlossen hinter dem geplanten Windindustriepark stehen. Dies ist der Fall, obwohl sich im Laufe der Projektentwicklung die möglichen Einnahmen für die Gemeinde sehr reduzierten, während sich sowohl die Anzahl, als auch die Höhe und die Leistungsstärke der Windkraftanlagen deutlich erhöhten!
Unabhängig davon waren wir der Meinung, dass in dieser Sache, mit den lokalpolitisch tätigen Personen (von denen jeder in unserer Großgemeinde den einen oder anderen auch persönlich kennt) ein offener und ehrlicher Dialog möglich und wünschenswert ist. Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde dies immer wieder als gewollt betont. Unter offenem Dialog verstehen wir jedoch mehr als lediglich einen respektvollen Umgang miteinander, hier müssten schon von beiden Seiten Informationen geteilt werden – sonst macht ein Dialog kaum Sinn.
Wie der, sowohl von Seiten des Bürgermeisters Peter Funk, als auch von Herrn Zacharias -Firma Krug- immer betonte offene Informationsaustausch gelebt wird, ist im Rahmen dieser Vorgänge sehr gut zu beobachten: Die Gemeinde lässt sich in diesem Fall bereits rechtsanwaltlich vertreten, wie sie uns am 26.09.2019 schriftlich mitgeteilt hat. In diesem Schreiben wird unmissverständlich dargestellt, dass alle Anfragen zum Genehmigungsverfahren, zu Gutachten und jeglichen diesbezüglichen Unterlagen direkt an das RP zu richten sind. Dies ist das Ergebnis der Beratung der Gemeinde durch die Kanzlei „Karpenstein Longo Nübel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB“ aus Wettenberg. Wenn man keinerlei Informationen mehr teilen möchte, dürfen wir dies wohl als Abbruch des „offenen Diaolgs“, sofern es ihn je gab, durch unseren Bürgermeister Peter Funk werten.
Ein weiteres Beispiel: Auf unsere Frage, welche Verträge zwischen der Gemeinde und der Fa. Krug Energie geschlossen wurden, antwortete Bürgermeister Peter Funk lediglich, dass er uns diesbezüglich keinerlei Auskünfte erteile. So sieht also der von dem Bürgermeister angekündigte „offene Dialog“ in der Praxis aus!
Auch der von Gemeinde und Bürgermeister Peter Funk immer gelobte regionale Partner -Firma Krug- hat sich Verstärkung durch die UKA Meissen aus Sachsen geholt. Alle Unannehmlichkeiten, die dem Ansehen der Firma Krug Energie in der Öffentlichkeit schaden könnten, werden nun auf einen großen Konzern abgewälzt, dem unsere Gemeinde, unsere Interessen, unsere Gesundheit und das hiesige Landschaftsbild völlig egal sind. Natürlich werden nun auch Teile des erwarteten Gewinns -vermutlich große Teile- nach Meissen abfließen.
Es ist bereits jetzt eine GmbH gegründet worden, welche der Betreiber des Windparks Niederasphe werden soll. Wer sich an dieser GmbH beteiligen wird, ist völlig offen. Es wird jedoch bereits jetzt ein kompliziertes, haftungs- und steuertechnisch geschicktes Geflecht von Firmen erkennbar. Von einem regionalen Partnerunternehmen kann unseres Erachtens vor diesem Hintergrund wohl keine Rede mehr sein, allenfalls von einer Beteiligung eines regionalen Unternehmens.
Am 26.11.2019 äußerte sich der Bürgermeister Peter Funk in einem Telefongespräch mit einem Vorstandsmitglied der BI Niederasphe folgendermaßen:
Es sei das gute Recht der UKA Meissen, die Einsicht in die Gutachten zu unterbinden. Nach Herrn Funks Meinung sei dies auch richtig so. Er erkenne hierin keinen Widerspruch zu dem von ihm sogenannten „offenen Dialog“.
Er legte uns nahe, doch endlich unseren Widerstand und unsere Proteste gegen den Windpark Niederasphe einzustellen.