Unser Versuch, Einblick in die Gutachten zum Windpark Niederasphe zu bekommen…
Am 06.05.2019 haben wir damit begonnen, uns die Genehmigung zur Einsicht in die Gutachten zu verschaffen – dies steht jedem Bürger nach dem hessischen Umweltinformationsgesetz zu. Am 22.05.2019 wurde uns mitgeteilt, dass wir die Gutachten nicht korrekt namentlich benannt haben und wir dies in unserem Antrag zur Bearbeitung präzisieren müssten. Das haben wir am 03.06.2019 getan. Unser Antrag wurde daraufhin vom Regierungspräsidium Gießen (kurz: RP) zur Bearbeitung angenommen.
In diesem Zuge wurden auch die Gutachter sowie deren Auftraggeber (Krug und UKA Meissen) vom RP gefragt, ob von ihrer Seite hier Einwände bestünden. Alle Gutachter sowie UKA Meissen haben für jegliche Gutachten ihren Urheberrechtsschutz geltend gemacht und die Herausgabe der Unterlagen an uns untersagt. Dies wurde uns am 10.07.2019 mitgeteilt, zusammen mit der Information, dass die Juristen des RP die Gutachten bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit nach dem Urheberrecht prüfen werden.
Bezugnehmend auf das hessische Umweltinformationsgesetz haben wir noch einmal die Herausgabe der Gutachten verlangt sowie parallel dazu am 22.07.2019 einen Rechtsanwalt eingeschaltet, um unsere Forderung weiter voran zu treiben.
Nach Abschluss dieser juristischen Prüfung durch das RP wurde uns am 15.10.2019 in einem 18-seitigen Bescheid mitgeteilt, dass die Juristen keines der Gutachten für berechtigt hielten, Urheberrechtsschutz zu genießen und sie die Herausgabe der Gutachten an uns für möglich erachteten (unter Schwärzung personenbezogener Daten – für uns völlig OK).
Gegen diesen Bescheid konnten die Gutachter sowie Krug und UKA Meissen Widerspruch einlegen (welcher zu einer erneuten juristischen Überprüfung führt) oder Klage einreichen.
Am 20.11.2019 haben wir beim RP nachgefragt, wann wir mit der Genehmigung zur Einsicht in die Gutachten rechnen können.
Die Antwort bekamen wir am 22.11.2019: Uns wurde nun mitgeteilt, die UKA Meissen habe Klage eingereicht, um sämtliche Gutachten weiter unter Verschluss zu halten.
Diese Klage hat aufschiebende Wirkung für die Herausgabe der Unterlagen, was bedeutet, dass wir nun weiter warten müssen, bis das Gericht sich der Klage annimmt und diese entscheidet.
Am 22.11.2019 haben wir beim RP nachgefragt, ob dies ebenfalls aufschiebende Wirkung für eine evtl. Erteilung der Genehmigung des Windparks durch das RP hat. Am 26.11.2019 hat uns das RP diesbezüglich mitgeteilt, dass die aufschiebende Wirkung im Verfahren zur Herausgabe / Einsichtnahme der Gutachten keinerlei Auswirkungen auf das Verfahren zur Genehmigung der Windkraftanlagen habe.
Das bedeutet, dass es aus derzeitiger Sicht recht wahrscheinlich ist, dass das RP im Genehmigungsverfahren für die Errichtung des Windparks eine Entscheidung trifft, bevor wir die Gutachten überhaupt einsehen und prüfen konnten.
Zum Verständnis – Wir verlangen hier Einsicht in die nachfolgenden Gutachten:
Artenschutzprüfung inkl. Avifauna- & Fledermausgutachten, Schalltechnisches Gutachten, Berechnung der Schattenwurfdauer, gutachterliche Stellungnahme zur Standorteignung (Kurzfas.), Brandschutzkonzept, Löschwasserversorgungskonzept, Baugrundgutachten;
Diese Gutachten sind Dokumente, in denen von anerkannten Fachleuten wahrheitsgemäß die jeweiligen Themen untersucht und dokumentiert sein sollen. Es handelt sich hier nicht um Betriebsgeheimnisse, wie es auch im Bescheid des RP vom 14.10.2019 festgestellt wurde.
Das beste Mittel gegen das teilweise in der Bevölkerung vorhandene Halbwissen sind verlässliche Informationen, doch genau diese Informationen werden nun durch die Projektierer sogar durch Klage zurückgehalten!
Ein Bericht über die Rolle der Gemeinde Münchhausen und von Bürgermeister Peter Funk folgt hier in den nächsten Tagen…