Helft uns, die Gesundheit von uns allen zu schützen!!! Keine weiteren Unterschriften für diesen Investor!

  
Neueste Entwicklung:

Mit Schreiben vom 02.07.2020 erklärt das Regierungspräsidium Gießen gegenüber dem Verwaltungsgericht Gießen, dass der Genehmigungsbescheid für die Herausgabe der Gutachten rechtmäßig ist und die Klage daher abzuweisen ist.

Begründung:

  • keine Betroffenheit von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
  • keine Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum der Klägerin
  • keine offensichtlich missbräuchliche Antragstellung durch die Bürgerinitiative.

Fazit:
Die Genehmigungsbehörde für die WKA gibt in diesem Rechtsstreit um die Herausgabe der Gutachten vollumfänglich der Bürgerinitiative in allen Punkten Recht und beantragt die Abweisung der Klage des Investors.  

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