Neueste Entwicklung:
Mit Schreiben vom 02.07.2020 erklärt das Regierungspräsidium Gießen gegenüber dem Verwaltungsgericht Gießen, dass der Genehmigungsbescheid für die Herausgabe der Gutachten rechtmäßig ist und die Klage daher abzuweisen ist.
Begründung:
- keine Betroffenheit von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
- keine Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum der Klägerin
- keine offensichtlich missbräuchliche Antragstellung durch die Bürgerinitiative.
Fazit:
Die Genehmigungsbehörde für die WKA gibt in diesem Rechtsstreit um die Herausgabe der Gutachten vollumfänglich der Bürgerinitiative in allen Punkten Recht und beantragt die Abweisung der Klage des Investors.