Keine weitere Unterschrift
für Windkraftmonster !


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Zurzeit versuchen Mitarbeiter der Fa. Krug Energie erneut, weitere Grundeigentümer zum Abschluss eines Poolvertrages zu bewegen.
Sofern Sie Grundeigentum im Poolgebiet des geplanten Windparks Niederasphe besitzen, appellieren wir an Sie:

Bitte unterschreiben Sie nicht !

Bitte stellen Sie Ihr Grundstück nicht zur Verfügung, um bereits im kommenden Jahr die größten Windräder, die jemals auf Land aufgestellt wurden, im Herzen unserer Gemeinde zu errichten. Diese monströsen Windkraftanlagen, 250 Meter hoch und mit einem Rotorendurchmesser von 162 Metern, werden das Landschaftsbild für immer zerstören und unsere bislang so naturnahe Heimat in eine Industrielandschaft verwandeln.

Infraschall, Schattenwurf, Lärm und nächtliche Befeuerung werden unser aller Lebensqualität spürbar verschlechtern.

Die geringe, Ihnen in Aussicht gestellte Vergütung für die Nutzung Ihrer Grundstücke wiegt diesen Verlust an Lebensqualität und den zu erwartenden Wertverlust Ihrer Häuser und Immobilien nicht auf!

Bedenken Sie bitte auch die Risiken, die Sie ganz persönlich als Grundstückseigentümer eingehen, wenn eine dieser Anlagen auf Ihrem Grund und Boden errichtet wird.

Obwohl die Größe der Windkraftanlagen im Vergleich zur Planung von 2016 gewachsen ist, wurden die noch im Vertrag von 2016 festgeschriebenen Haftpflichtsummen in dem aktuellen Poolvertrag von 2018 halbiert. Das spart dem Betreiber zwar Versicherungsbeiträge, erhöht jedoch für Sie als Eigentümer das Risiko, mit all Ihrem Hab und Gut in Haftung genommen zu werden, falls von der auf Ihrem Grundstück errichteten Windkraftanlage eine Havarie ausgeht, welche einen die Haftpflichtsumme übersteigenden Fremdschaden verursacht.

Bloße Panikmache? Stellen Sie sich nur einmal vor, ein im Sturm abgerissener Rotorflügel schlägt auf der vielbefahrenen, nahegelegenen Umgehungsstraße auf. Oder ein technischer Defekt lässt eine größere Menge Hydrauliköl der Windkraftanlage auslaufen und ins Grundwasser gelangen, … .

Nehmen Sie bitte auch in den Blick, dass die Windkraftanlagen am Ende ihrer Nutzungsdauer einschließlich des gesamten Fundaments wieder zurückgebaut werden müssen.

Zwar hat auch in dem aktuell beworbenen Poolvertrag von 2018 sich der Betreiber zu diesem Rückbau verpflichtet, allerdings nun beschränkt auf eine Tiefe bis zu 1,20 Meter unter der Erdoberfläche. Sie als Grundeigentümer haben hierbei nicht den mindesten Einfluss darauf, welche Genehmigung beantragt und welches Fundament bis zu welcher Tiefe verbaut wird. Der Poolvertrag lässt dem Investor dabei völlig freie Hand.

Und was passiert, wenn dem Betreiber das Geld ausgeht und er am Ende der Laufzeit den Rückbau nicht mehr bezahlen kann? Schließlich ist der Betreiber eine haftungsbeschränkte Gesellschaft! Dann können Sie nur hoffen und beten, dass die vertraglich vereinbarte Rückbausicherheit ausreichen wird. Denn wenn das nicht der Fall sein sollte, werden den Rest dann Sie, Ihre Kinder oder Ihre Enkel zahlen müssen.

Deshalb appellieren wir an Sie:

Unterschreiben Sie keinen Poolvertrag !

Schützen Sie Ihre Gesundheit, Ihre Lebensqualität und Ihr Eigentum!
Unterstützen Sie uns in unserem Bestreben, unsere Heimat vor der Gefahr zu schützen, eine seelenlose Industrielandschaft zu werden.

Gern können Sie sich bei Fragen vertraulich an unsere Ansprechpartner

Jörg Erdmann (01 63) 3 340 891
Hans-Walter Hallenberger (01 72) 6 848 635

wenden.

Wenn Sie in der Vergangenheit einen Poolvertrag unterschrieben haben, sich aber heute wünschten, Sie hätten das nicht getan, stehen ihnen ebenfalls unsere oben genannten Ansprechpartner sehr gerne zu einem vertraulichen Gespräch zur Verfügung.

Bürgerinitiative Windkraft Niederasphe e.V., im September 2019

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