Einladung zur Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative Windkraft Niederasphe e.V.
findet am Samstag, den 7. Oktober 2023 um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Niederasphe statt.
Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht der Vorsitzenden
  4. Bericht des Kassierers
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Neuwahlen des Vorstandes
  8. Neuwahlen der Kassenprüfer (m/w/d)
  9. Anträge
  10. Verschiedenes

Mit besten Grüßen
Der Vorstand

Hinweis:
Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand zu richten. Verspätet eingehende Anträge und solche, die erst während der Mitgliederversammlung gestellt werden, können nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung beraten und entschieden werden und dies nur, soweit sie keine Änderung der Satzung zum Gegenstand haben.


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Stand der Dinge

Ob sich 2024 wirklich schon was dreht?

Wie bekannt, hat das Regierungspräsidium Gießen am 10. Dezember 2020 die Genehmigung für den Bau der sechs Windkraftanlagen der Windparks Niederasphe inmitten der Gemeinde Münchhausen erteilt.

Im August 2022 reichte der Investor UKA Meißen einen Änderungsantrag wegen Umplanung des Anlagentyps beim Regierungspräsidium Gießen ein. Als Grund wird die rasante Weiterentwicklung der Technik von Windenergieanlagen angeführt. Der Anlagentyp wurde von Vestas V162 auf Nordex SE umgeplant. Die Leistung soll sich dadurch von 5,4 Megawatt auf 5,7 Megawatt erhöhen. Die Gesamthöhe beim neuen Anlagentyp beträgt 245,5 Meter, bei einer Nabenhöhe von 164 Meter.

Die Inbetriebnahme des Windparks Niederasphe soll nun im ersten Quartal 2024 erfolgen. Von den einst geplanten 6 Windenergieanlagen können aber bisher nur 5 errichtet werden. Für die sechste Anlage fehlen, unseren Informationen nach, immer noch die benötigten Bauflächen.

Vom „Regionalverband Taunus Windkraft mit Vernunft“ wurde Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Windparks Niederasphe eingereicht. Ein Eilantrag gegen den Sofortvollzug des Genehmigungsbescheids wurde am 24. August 2022 aufgehoben, wogegen der Regionalverband eine Anhörungsrüge erhob – diese wurde aber zwischenzeitlich zurückgewiesen.
Weiterhin steht aber das Hauptsacheverfahren zur Klage aus. Einen Zeitpunkt für eine Entscheidung ist derzeit leider nicht absehbar. Das noch laufende Verfahren hat jedoch hinsichtlich des Baubeginns keine aufschiebende Wirkung.

Sollte jedoch das Genehmigungsverfahren im Hauptsacheverfahren aufgehoben werden, kann seitens der zuständigen Behörden den Rückbau der bis dahin errichteten Anlagen verlangt werden.

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